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Physiotherapie  Angebot

PHYSIOTHERAPIE

Ergotherapie Angebot

ERGOTHERAPIE

ANGEBOT

Wir bieten alle erwiesen wirksamen Behandlungsmöglichkeiten der Physiotherapie, Kraft und Ausdauertraining sowie der Ergotherapie an. Unser Team besteht aus sorgfältig ausgewählten Therapeuten mit sehr guter Ausbildung und hoher sozial Kompetenz. Durch unser mehrstufiges Qualitätssystem sind wir überzeugt jedem Patienten die individuell beste Therapie bieten zu können.

Falls es in der Therapie mal nicht weiter geht, ist jeder Therapeut angehalten seinem Vorgesetzten Meldung zu erstatten. Selbstverständlich dürfen Sie selbst auch jederzeit ein Mail mit Fragen oder ihrem Anliegen an die Praxisadresse

info@top-physio.ch senden.

Wir freuen uns auf Sie

Allgemeine Infos


 
Absagen:
Durch die Terminvergabe entsteht ein bindender Vertrag zwischen Ihnen und der Top-Physio GmbH. 
Nicht abgesagte Termine düfen laut schweizerischem Gesetz nicht den Versicherungen verrechnet werden. 
Bei erstmaliger Absage unter 24 Stunden vor dem Termin stimmen Sie zu 35.- Entschädigungsgebühr pro halbe Stunde geplante Therapiezeit zu bezahlen. 
Bei weiteren unentschuldigten verpassten Terminen muss der Kunde den vollen Betrag von 75.- pro halbe Stunde geplanter Therapiezeit bezahlen. 
Ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt wie unvorhersehbare Naturkatastrophen u.ä.. Das System wird Ihnen automatisch den passenden Betrag in Rechnung stellen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind können Sie jederzeit mit der Praxisleitung über admin@top-therapie.ch Kontaktaufnehmen.

 
Kostenübernahme:
Physiotherapie (Behandlung & Tape) wird immer über ihre obligatorische Grundversicherung (KVG/UVG/IV/MV) übernommen. Beim Krankheitsfall können, abhängig von ihrer selbst gewählten Franchise, natürlich für Sie selbst auch Kosten entstehen. Zusammen mit dem Selbstbehalt werden Ihnen diese Kosten jedoch von den Krankenkassen verrechnet. Unsere Rechnung geht immer direkt an Ihren Versicherer, welcher uns gegenüber Zahlungspflichtig ist. Neben diesen „normalen“ Kosten können Sie bei uns freiwillig verschiedene Trainings- und Hilfsmittel erwerben, welche Sie immer privat zahlen. Falls Sie nicht über ihre Versicherung bei uns behandelt werden möchten, gelten Sie als Privatzahler und sind für alle durchgeführten Behandlungen zahlungspflichtig.

Fitnesskunden sind immer Privatzahler und übernehmen alle Kosten selber.


 
Aktuelle Tarife:
Allgemeine Physiotherapie: 53.28CHF, Erstbehandlungszuschlag: 26.64CHF, Aufwendige Therapie: 85.47CHF, Wegpauschale bei Domizilbehandlungen: 37.74CHF, Tape: 2CHF/m
 
Verordnungen:
Pro Diagnose ist ihre Versicherung rechtlich verpflichtet bis zu 4 mal 9 Einzelsitzungen Therapie zu übernehmen. Danach wird in Absprache mit dem Arzt eine Langzeitverordnung ausgestellt, welche mittels Kostengutsprache vor der weiteren Behandlung bei ihrem Versicherer von uns eingereicht wird. Bei medizinischer Trainingstherapie (MTT) holen wir auch immer eine Kostengutsprache ein, obwohl diese rechtlich gesehen nicht notwendig ist. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass die Versicherer dann ohne Probleme die Kosten übernehmen.



 

Abschlusskriterien für Physiotherapie

Die Physiotherapie kann als erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Erreichen der Therapieziele:

    • Die individuell festgelegten Therapieziele, wie Schmerzlinderung, Verbesserung der Beweglichkeit oder Wiederherstellung der Funktion, sind erreicht.

    • Der/dei Kunde/in kann seine alltäglichen Aktivitäten ohne signifikante Einschränkungen ausführen.

  2. Stabiler Gesundheitszustand:

    • Der Gesundheitszustand des/der Kunden/in ist stabil und es sind keine weiteren physiotherapeutischen Interventionen erforderlich.

    • Kunde/in zeigt keine Anzeichen einer Verschlechterung und berichtet über eine anhaltende Besserung der Beschwerden.

  3. Selbstmanagement:

    • Der Patient ist in der Lage, die erlernten Übungen und Techniken selbstständig durchzuführen und in den Alltag zu integrieren.

    • Der Patient verfügt über ausreichende Kenntnisse, um Rückfälle zu vermeiden und selbstständig bei auftretenden Problemen zu handeln.

  4. Ärztliche Empfehlung:

    • Der behandelnde Arzt hat die Fortsetzung der Physiotherapie nicht mehr als notwendig erachtet und empfiehlt den Abschluss der Therapie.

  5. Zeitliche Begrenzung:

    • Die festgelegte Dauer der Physiotherapie ist erreicht und die weiteren Fortschritte können durch regelmäßiges Eigenprogramm des Patienten gesichert werden.

Durch die Einhaltung dieser Abbruch- und Abschlusskriterien kann sichergestellt werden, dass die Physiotherapie sowohl sicher als auch effektiv verläuft, wobei der Fokus auf das Wohlbefinden und den Fortschritt des Patienten gelegt wird.

Abbruchkriterien für Physiotherapie

Die Physiotherapie oder aktuelle Massnahme sollte sofort abgebrochen werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Akute Schmerzen oder Verschlechterung der Symptome:

    • Kunde/in berichtet über plötzliche, starke Schmerzen, die während oder nach der Behandlung auftreten und die normale Intensität der therapeutischen Übungen übersteigen. --> Massnahme wechseln!

    • Die Symptome des/der Kunden/in verschlechtern sich signifikant trotz fortlaufender Therapie. --> Mit Arzt besprechen ev. Unterbruch Therapie
       

  2. Unverträgliche Nebenwirkungen:

    • Kunde/in zeigt allergische Reaktionen auf Materialien oder Substanzen, die während der Therapie verwendet werden, wie z.B. Kinesio-Tapes oder Massagemittel.
      --> Massnahme wechseln!

    • Es treten ungewöhnliche Nebenwirkungen auf, wie Schwindel, Übelkeit oder extreme Müdigkeit. --> Mit Vorgesetzten oder Arzt besprechen!
       

  3. Kontraindikationen:

    • Neue medizinische Diagnosen oder Veränderungen des Gesundheitszustands des/der Kunden/in, die eine Fortsetzung der Physiotherapie riskant machen, wie z.B. akute Infektionen, Thrombosen oder unkontrollierter Bluthochdruck.

    • Kunde/in entwickelt eine Komorbidität, die die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen ausschließt.
       

  4. Kundenwunsch:

    • Kunde/in äußert den klaren Wunsch, die Therapie abzubrechen, und ist über die möglichen Konsequenzen des Therapieabbruchs informiert (Möglicherweise keine weitere Genesung, Information Arzt)
       

  5. Nicht-Einhaltung der Therapievereinbarungen:

    • Kunde/in hält wiederholt vereinbarte Termine nicht ein oder zeigt eine mangelnde Mitarbeit bei der Durchführung der Übungen und Maßnahmen. --> Besprechung mit Kunde/in, falls keine Besserung Abbruch Therapie & Information des zuweisenden Arztes.
       

Konsequenz: Bei Therapieabbrüchen muss immer der zuständige Arzt informiert werden!

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